Angela Merkel und die Satirefreiheit

von Redaktion

Weil sie sein Schmähgedicht „bewusst verletzend“ nannte, verklagt Jan Böhmermann die Kanzlerin

VON ANDREAS RABENSTEIN

Es ist nur ein Gedicht. Doch Satiriker Jan Böhmermann löste damit vor drei Jahren nicht nur einen diplomatischen Eklat aus, sondern sorgte auch dafür, dass sich diverse Gerichte damit beschäftigten. Und das Prozessieren hat noch kein Ende. Im Mittelpunkt der nächsten juristischen Auseinandersetzung geht es nicht um den eigentlichen Text, der sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete. Es geht um die kritische Bewertung des Gedichts durch Bundeskanzlerin Angela Merkel, die es als „bewusst verletzend“ bezeichnete.

Geklagt hat Böhmermann nun gegen Merkel, um ihr diese Worte gerichtlich untersagen zu lassen. Statt Kritik hatte er damals Unterstützung des Staates für die Freiheit von Kunst und Satire erwartet. Das will er vom Berliner Verwaltungsgericht bestätigt haben.

Um die aktuelle Klage zu verstehen, muss man bis in den März des Jahres 2016 zurückblicken. In einem Lied hatte sich zuvor das ARD-Satiremagazin „Extra 3“ über Erdogan lustig gemacht – und diplomatische Verstimmungen verursacht. Böhmermann geht damals noch weiter. In der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ liest er ein Gedicht über Erdogan vor. Im Detail dreht es sich in derber Sprache um abartige sexuelle Praktiken mit Tieren und Kindern, ergänzt durch weitere Beschimpfungen. Der Vortragsstil und die Häufung von Fäkalausdrücken ließen, davon ist Böhmermann überzeugt, die Absicht leicht erkennen. Er will, wie er sagt, so den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik verdeutlichen.

Der ohnehin leicht erregbare Erdogan schäumt. In Deutschland beginnt eine wochenlange Debatte, die Türkei verlangt rechtliche Schritte gegen Böhmermann. Die Bundesregierung macht den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Merkel nennt das Gedicht „bewusst verletzend“. Böhmermann taucht erst einmal ab. Später resümiert er: „Wenn ein Trottel wie ich mit einem Witz – und sei er noch so geschmacklos – die Bundesregierung ins Schwitzen bringen kann, hat das ja etwas sehr Demokratisches.“

Die Ermittlungen wegen Beleidigung werden im Herbst des Jahres 2016 eingestellt, der sogenannte Majestätsbeleidigungsparagraf aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das Hamburger Landgericht verbietet Böhmermann im selben Jahr allerdings, bestimmte „ehrverletzende“ Verse des Gedichts zu wiederholen. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigt das später. Böhmermanns Anwalt kündigt umgehend an, Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen zu wollen. Notfalls gehe man bis vor das Bundesverfassungsgericht.

In der Debatte vermisst Böhmermann besonders Unterstützung von Merkel für sich und die Satirefreiheit. „Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht“, sagt er der „Zeit“. „Stattdessen hat sie mich filetiert und einem nervenkranken Despoten zum Tee serviert.“ Überhaupt redet Böhmermann bisweilen sehr ernst über das ganze Thema – die übliche Dauerironie seines Berufsstandes streift er oft ab.

Merkel gibt dann knapp drei Wochen nach ihrer ersten Kritik einen Missgriff zu. Sie ärgere sich selber über ihre Worte „bewusst verletzend“, sagt sie. Weil der Eindruck entstanden sei, dass ihre „persönliche Bewertung zu irgendetwas“ eine Rolle spiele: „Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler.“

Böhmermann reicht das nicht aus. Er will nun der Kanzlerin per Gericht untersagen lassen, die Worte öffentlich zu wiederholen. Wird dieser Hauptantrag abgewiesen, will er in einem zweiten Antrag feststellen lassen, dass die Einschätzung Merkels rechtswidrig gewesen sei.

Weder Böhmermann noch sein Manager und seine Anwälte noch Merkels Sprecher wollten am Dienstag zu dem Fall etwas sagen. Ein Regierungssprecher teilte mit: „Wir bitten um Verständnis, dass sich die Bundesregierung zu anhängigen Verfahren nicht äußert.“ Nur eins war klar, nämlich dass Merkel am 16. April nicht persönlich vor Gericht erscheinen wird. Sie wird durch einen Anwalt vertreten.

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