Jeder sein eigener Programmdirektor
Die veränderte Rundfunklandschaft erfordert einen neuen Medienstaatsvertrag – Die Länderchefs beraten
Kein Unternehmen ohne Regeln. Das gilt auch für den Rundfunk in Deutschland. Im Jahr 1991 legten sich die 16 Bundesländer auf einen Staatsvertrag fest. Darin ist das duale Rundfunksystem – mit öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern – definiert. Doch die