Jeder sein eigener Programmdirektor

von Redaktion

Die veränderte Rundfunklandschaft erfordert einen neuen Medienstaatsvertrag – Die Länderchefs beraten

VON ANNA RINGLE UND IRA SCHAIBLE

Kein Unternehmen ohne Regeln. Das gilt auch für den Rundfunk in Deutschland. Im Jahr 1991 legten sich die 16 Bundesländer auf einen Staatsvertrag fest. Darin ist das duale Rundfunksystem – mit öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern – definiert. Doch die Rundfunklandschaft hat sich stark verändert. Was ist mit dem Youtuber, der regelmäßig ein eigenes Programm anbietet? Und mit Internetplattformen, die Inhalte Dritter präsentieren? Ein neuer Staatsvertrag soll dem digitalen Wandel Rechnung tragen. Das Verfahren geht in die heiße Phase. Wir beantworten hier einige Fragen dazu.

Was steht im alten Staatsvertrag?

Er bestimmt die Richtlinien des Rundfunksystems in Deutschland. Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender ist darin definiert – Objektivität und Überparteilichkeit der Berichterstattung gehören dazu. Festgelegt ist ferner, wie die Sender finanziert werden und innerhalb welchen Grenzen Werbung möglich ist. Auch die Meinungsvielfalt wird garantiert.

Warum ist ein neuer Vertrag notwendig?

Der Rundfunkstaatsvertrag gilt seit 1991, in der Zwischenzeit gab es zahlreiche Änderungen. Internetangebote kamen hinzu, in der Vertragssprache Telemedien genannt. Der Medienstaatsvertrag – der auch so heißen soll – ersetzt das Ganze. Andere Staatsverträge im Medienbereich bleiben hingegen bestehen. Dazu zählt auch der Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung, in dem die Beitragshöhe je Haushalt festgelegt ist.

Was genau ändert sich mit dem neuen Vertrag?

Die Definition von Rundfunk soll neu gefasst werden. Die Zulassungsverfahren sind bislang vor allem auf Medienhäuser zugeschnitten. Durch die digitalen Möglichkeiten kann heute aber theoretisch jeder Rundfunk machen. Unter Umständen müssen auch kleinste Live-Streamer bislang Zulassungen beantragen. Die Hürden dafür sollen sinken – um Kreative zu fördern und Bürokratie abzubauen. Wenn durchschnittlich weniger als 20 000 Nutzer ein Angebot gleichzeitig nutzen, sollen die Zulassungsregeln wegfallen. Der Staatsvertrag gilt künftig auch für sogenannte Intermediäre. Im Wesentlichen sind damit Internetplattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen, sie also nicht selbst herstellen. Die neuen Regeln sollen gewährleisten, dass Smart-TVs – das sind internetfähige Fernsehgeräte – gewährleisten, dass Medieninhalte mit einem gesellschaftlichen Mehrwert leicht auffindbar sind und nicht in der Masse untergehen.

Was sagen Verbraucherschützer?

Dieser erste Ansatz sei ein „durchaus hoffnungsvoller Versuch“ des Spagats zwischen Meinungsfreiheit und notwendiger Regelung, sagte der für das Thema zuständige Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Schuldzinski. Wichtig sei, dass journalistisch editierte Angebote gefunden werden. Diese Auffindbarkeit von Qualitätsmedien im Internet müsse geregelt werden.

Wie stehen die Sender zum Vertragsentwurf?

Die ARD betonte, dass die Festlegungen zur Plattformregulierung von besonderer Bedeutung seien. „Dabei geht es um zahlreiche Geschäftsmodelle, die sich zwischen uns als Programmveranstalter und den Nutzer unserer Inhalte geschoben haben – von den Kabelinfrastrukturen bis zur Benutzeroberfläche auf dem Smart-TV-Endgerät.“ Auch vom Verband Privater Medien (Vaunet) gibt es Zustimmung.

Was denkt die Digitalbranche?

Die sieht den Vertragstext kritisch. Der Digitalverband Bitkom stößt sich zum Beispiel daran, dass gewisse Inhalte künftig leicht auffindbar sein sollen. „Eine privilegierte Auffindbarkeit wird gerade nicht die Meinungsvielfalt schützen“, sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Ganz im Gegenteil führt sie dazu, dass einige wenige Anbieter bevorzugt werden, während die Inhalte vieler anderer Anbieter diskriminiert werden. Das Nachsehen haben die Nutzer, die unangemessen bevormundet werden.“ Sie sieht auch Probleme bei der Umsetzung der Regeln: „Natürlich wollen die Anbieter regelkonform agieren, jedoch werden viele im ersten Schritt nicht sicher wissen können, welche ihrer Dienste in welche Regelungsbereiche fallen.“

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