Keine Straftat

von Redaktion

Staatsanwaltschaft sieht „Umweltsau“-Lied nicht als beleidigend an

Das umstrittene „Umweltsau“-Lied des WDR-Kinderchors zieht keine strafrechtlichen Ermittlungen nach sich. „Zureichende Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten durch die Veröffentlichung des Videos konnten nicht festgestellt werden“, teilte die Staatsanwaltschaft Köln am Mittwoch mit. Das Lied erfülle nicht den Tatbestand einer strafbaren Beleidigung. Vielmehr könne das Video von einem unvoreingenommenen Betrachter „auch so verstanden werden, dass nicht etwa eine pauschale Beleidigung aller Seniorinnen, sondern vielmehr die kritische Auseinandersetzung mit klimaschädlichen Verhaltensweisen als solchen und auch deren manchenteils wenig differenzierter Verurteilung durch Teile der jungen Bevölkerung intendiert war“.

Das Lied des Kinderchors des Westdeutschen Rundfunks auf die Melodie von „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ hatte mangelndes Umweltbewusstsein älterer Menschen angeprangert. Es löste Ende des vergangenen Jahres eine breite Debatte aus (wir berichteten). Das entsprechende Video wurde vom Sender gelöscht. Intendant Tom Buhrow bat um Entschuldigung für den Clip, was wiederum von vielen WDR-Mitarbeitern kritisiert wurde.

Insgesamt waren mehr als 200 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Ungefähr ein Drittel davon richtete sich gegen den Tweet eines freien WDR-Mitarbeiters, der die Kritik an dem Lied von seinem privaten Account aus kommentiert hatte. Die Anzeigen abseits des Komplexes „Umweltsau“ würden von der in diesem Punkt zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf behandelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln.  dpa

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