Geringer Nachrichtenwert

von Redaktion

Das Votum der Länderchefs zur Beitragserhöhung fand bei ARD und ZDF keine Erwähnung

VON RUDOLF OGIERMANN

Schon seit Längerem werben die Intendanten von ARD und ZDF für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021. Andernfalls, so betont beispielsweise BR-Chef Ulrich Wilhelm immer wieder, seien „schmerzhafte Einschnitte“ ins Programm unvermeidlich. Die Entscheidung der Ministerpräsidenten, das von der zuständigen Kommission vorgeschlagene Plus um 86 Cent auf dann 18,36 Euro monatlich zu befürworten (wir berichteten), dürften die Senderchefs am Donnerstag vermutlich mit großer Erleichterung aufgenommen haben. Eine Erwähnung in den Hauptnachrichtensendungen der beiden Öffentlich-Rechtlichen war den Machern diese Neuigkeit in eigener Sache jedoch nicht wert. Weder das ZDF („heute“ und „heute journal“) noch die ARD („Tagesschau“ und „Tagesthemen“) berichteten am Donnerstagabend darüber. Lediglich in der Hauptausgabe der „Rundschau“ im Bayerischen Fernsehen um 18.30 Uhr gab es nach BR-Angaben eine Meldung zum Votum der Länderchefs.

Markus Bornheim, Chefredakteur von „Tagesschau“ und „Tagesthemen“, verwies auf Anfrage unserer Zeitung auf die „begrenzte Sendezeit der Nachrichtensendungen“, die es notwendig mache, eine Auswahl zu treffen: „An einem so ereignisreichen Tag wie dem Donnerstag gab es viele Themen mit sehr hohem Nachrichtenwert, vor allem mit Bezug zu Corona“, so Bornheim: „Leider blieb kein Platz für die Entscheidung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zum Rundfunkbeitrag, die als ein Zwischenschritt auf dem Weg zur ausstehenden entscheidenden Abstimmung der Landesparlamente gesehen werden kann.“ Die Nachrichtenlage gab auch das ZDF als Grund für die Nichterwähnung der – aus Sendersicht – guten Nachricht an. Die Coronakrise „war in den Ausgaben von ,heute‘ und ,heute journal‘ sehr präsent – insofern musste bei den weiteren Nachrichten ausgewählt werden“, so ein Sprecher des Mainzer Senders. Auf dem Nachrichtenportal „ZDF heute“ sei „die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die ja nur den ersten Schritt in Richtung Beitragserhöhung darstellt, ausführlich thematisiert“ worden.

Tatsächlich ist noch nicht sicher, ob die Erhöhung auch kommt. Nach dem Ja der Ministerpräsidenten – nur Sachsen-Anhalt enthielt sich – sollen nun die Länderparlamente zunächst „vorunterrichtet“ werden, dann könnten die Länderchefs – voraussichtlich im Juni – das Vertragswerk unterzeichnen. Später müssten alle 16 Landtage noch zustimmen, damit die Erhöhung zum 1. Januar nächsten Jahres wirksam wird. Dazu braucht es jedoch Einstimmigkeit, die alles andere als sicher ist. Vor allem von Seiten der AfD, die in den ostdeutschen Landtagen stark vertreten ist, wurde in der Vergangenheit immer wieder massive Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk geübt. Die Rechtspopulisten kritisieren die „Zwangsabgabe“ und stellen deren „grundsätzliche Notwendigkeit“ in Frage. Insbesondere in Thüringen mit seiner rot-rot-grünen Minderheitsregierung und einer starken AfD-Opposition ist ein Ja zum neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag äußerst fraglich. In Deutschland wird der Rundfunkbeitrag, der für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio die Haupteinnahmequelle ist, pro Haushalt fällig – egal, ob es dort Empfangsgeräte gibt oder nicht. Die Erträge lagen zuletzt bei rund acht Milliarden Euro jährlich. Grundlage der Entscheidung der Länderchefs ist eine Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – kurz KEF. Sie hatte Ende Februar die Beitragserhöhung auf 18,36 Euro vorgeschlagen.

Ihre Berechnungen fußen auf dem Finanzbedarf, den zuvor die Sender angemeldet hatten. Die Experten gehen davon aus, dass es in der nächsten Beitragsperiode 2021 bis 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geben wird – die Erhöhung des Rundfunkbeitrags, die erste seit 2009, soll das auffangen. Die Sender hatten einen doppelt so hohen ungedeckten Finanzbedarf angemeldet und für eine Erhöhung auf 19,24 Euro plädiert.

Artikel 3 von 3