„Sei gescheit in Neuen Medien“ lautet der Titel des Präventionsprogramms der Münchner Polizei, mit dem die Beamten an Schulen in der Stadt und im Landkreis umfassend aufklären wollen. Die Bandbreite der Themen reicht von Cybermobbing über Cybergrooming, das Anbahnen sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Netz, bis hin zur Verbreitung von Pornografie.
Das Zugänglichmachen „harter“ Pornografie wie Gewalt-, Tier- und Kinderpornografie ist generell verboten. Aber auch die Weitergabe „einfacher“ Pornografie, also von Sexfotos und -videos an Personen unter 18 Jahren und die Verbreitung beispielsweise in Klassenchats ist nach Paragraf 184 StGB strafbar. Eine Beratung zu den Neuen Medien bietet die Polizei unter Telefon 089/29 10 34 34. mm