Es darf wieder geküsst werden

von Redaktion

Berufsgenossenschaft lockert Corona-Standards

Schauspieler, die sich beim Dreh in Kampf- oder Kussszenen nahe kommen, müssen nicht mehr zuvor in Quarantäne. Ab sofort sind keine pauschalen präventiven Maßnahmen mehr erforderlich, wie die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) am Donnerstag mitteilte. Bislang lautete die Empfehlung für Filmproduktionen, dass sich die Schauspieler bei Drehorten in Deutschland etwa vor Kussszenen fünf Tage lang in Quarantäne begeben sollen. Die Berufsgenossenschaft lockerte jetzt die Regeln. Wenn nun am Set zwei Personen nur kurz miteinander zu tun haben – weniger als 15 Minuten am Tag – reichen allgemeine Hygieneregeln und Eingangskontrollen mit Abfrage von Krankheitssymptomen.

Wenn sie länger Kontakt haben, ohne den Mindestabstand wahren zu können, kommen in einer weiteren Stufe zwei Corona-Tests pro Woche hinzu. Speziell bei Drehszenen wie Küssen oder Kämpfen wird es noch strenger. Fünf Tage vor dem Dreh dürfen die Schauspieler etwa nicht ins Schwimmbad, und auch Partys sind tabu. Wenn in diesen Tagen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss zudem eine Maske getragen werden.

In die Entscheidung flossen den Angaben zufolge die aktuelle Risikobewertung durch das Robert Koch-Institut (RKI) sowie ein von der Produzentenallianz vorgelegtes medizinisches Konzept ein. Die Berufsgenossenschaft erarbeitete die Empfehlungen auf Basis der Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums.

Die Corona-Pandemie hatte während des Lockdowns viele Filmdrehs abrupt gestoppt. Die Fernseh- und Filmwirtschaft beklagte hohe Ausfälle. Im Mai hatten sich öffentlich-rechtliche und private Sender mit Produzenten an einem „Runden Tisch“ getroffen. Danach gab die Berufsgenossenschaft die Corona-Standards heraus, so konnte sich die Branche neu orientieren. Nach und nach laufen nun wieder Projekte an. A. RINGLE

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