„Menschenverachtend“

von Redaktion

Nach heftiger Kritik löscht „Bild“ einen Artikel zu den Kindermorden in Solingen, in dem aus privaten Chats zitiert wird

VON ELISA MAKOWSKI UND MICHAELA HÜTIG

Nach massiver Kritik an ihrer Berichterstattung über die Kindermorde in Solingen hat die „Bild“-Zeitung Fehler eingeräumt. Die Geschichte habe RTL aufgebracht, „Bild“ habe „diese mit dem ausdrücklichen Einverständnis und Entscheidung der Mutter, wie auch in dem Beitrag explizit dokumentiert, ebenfalls übernommen, was wir bedauern“, teilte die Zeitung am Montag mit. Man habe sich daher zeitnah entschlossen, den Beitrag auf „bild.de“ wieder zu löschen. Nach Angaben des „Bild“-kritischen Medienblogs „Bildblog“ hatte die Boulevardzeitung am Freitag aus einem privaten Chatverlauf des überlebenden elfjährigen Bruders der fünf getöteten Kinder sowie eines Freundes (12) zitiert.

Die fünf Kinder waren wie berichtet am Donnerstag tot in Solingen aufgefunden worden. Die tatverdächtige Mutter sitzt in Untersuchungshaft. Lediglich der Elfjährige überlebte, er hatte sich zum Zeitpunkt der Tat offenbar in der Schule aufgehalten. Am Freitag erschien auf „bild.de“ ein Artikel mit der Überschrift „Mutter (27) hat fünf ihrer Kinder getötet: Freund (…) telefonierte mit dem Sohn, der überlebte“. Laut „Bildblog“ soll sich die „Bild“-Zeitung die Nachrichten über den Freund verschafft haben. Dem Blatt scheine dabei „völlig egal zu sein, in was für einer grausamen Situation sich der Elfjährige befindet“, schreibt „Bildblog“. Auch die Tatsache, dass die Mutter des zwölfjährigen Freundes bei der Befragung anwesend war, sei keine Entschuldigung: „Als würde die Anwesenheit der Mutter das alles rechtfertigen, als würde eine Redaktion jegliche Verantwortung abgeben, nur weil sie jemanden gefunden hat, der bereit ist, intimste Nachrichten eines vermutlich traumatisierten, verzweifelten Kindes, das gerade alle fünf Geschwister verloren hat, öffentlich zu machen. Wie menschenverachtend kann eine ganze Redaktion sein?“

Derweil zieht der Deutsche Presserat wegen der Berichterstattung über Solingen eine Prüfung gegen die „Bild“-Zeitung in Betracht. „Zu prüfen wäre, ob die Redaktion gegen die Richtlinie verstoßen hat, wonach besondere Zurückhaltung bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen geboten ist“, teilte der Presserat mit. Ferner stelle sich die Frage, ob die Redaktion den Persönlichkeitsschutz des Buben verletzt habe und ob hier eine übertrieben sensationelle Berichterstattung vorliege.

Zudem seien bislang 51 Beschwerden zu dem Artikel beim Presserat eingegangen, hieß es weiter. Der Pressekodex enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten. Der Presserat prüft auf dieser Grundlage Beschwerden gegen Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien. Bei Verstößen kann das Gremium Sanktionen aussprechen.

Der Deutsche Presserat ist das Freiwillige Selbstkontrollorgan der Presse. Getragen wird das Gremium vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.

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