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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bewertet die Teile eins und drei „auch nach heutigen Maßstäben als unsittlich“, sie propagierten Inzest und verharmlosten Vergewaltigungen. Die beiden Teile werden seit 2018 – nach der Erweiterung des Kinder- und Jugendpornografiebegriffs im S
Dieser Artikel (ID: 1332846) ist am 24.10.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 47), Wasserburger Zeitung (Seite 47), Mangfall-Bote (Seite 47), Chiemgau-Zeitung (Seite 47), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 47), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 47), Neumarkter Anzeiger (Seite 47).