IN KÜRZE
Bei Schließung wird der Beitrag erstattet
Firmen, die wegen Corona Betriebsstätten schließen müssen, können sich künftig leichter vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen. Bislang war dafür Bedingung, dass die Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende Monate lang zu war, nun können auch nicht zusammenhängende Schließungstage zusammenrec