Firmen, die wegen Corona Betriebsstätten schließen müssen, können sich künftig leichter vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen. Bislang war dafür Bedingung, dass die Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende Monate lang zu war, nun können auch nicht zusammenhängende Schließungstage zusammenrechnet werden. Dann können Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls nach der Wiedereröffnung der Betriebsstätte rückwirkend ihre Rundfunkbeiträge auf Antrag zurückbekommen. Dazu zählen den Angaben zufolge zum Beispiel auch gewerblich genutzte Ferienwohnungen, ebenso wie Hotels und Pensionen. dpa