„Istanbul-Konvention“

von Redaktion

Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner getötet. Sogenannte Femizide passieren ständig und überall. Der Europarat hat deshalb 2011 die „Istanbul-Konvention“ zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag aufgesetzt. In Deutschland ist sie 2018 in Kraft getreten. Noch sind allerdings nicht alle Verpflichtungen – wie beispielsweise das Bereitstellen von ausreichend Schutzunterkünften – umgesetzt.  aki

Artikel 2 von 3