Das Bezirksamt Berlin-Mitte hat sich wegen eines nicht ermöglichten Livestreams für die „Tagesschau“ Kritik aus der Medienbranche eingehandelt. Die „Tagesschau“ wollte am Mittwoch eine Pressekonferenz des Amtes per Livestream übertragen, bei der auch der Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, Informationen zu einer Studie für den Bereich Berlin gab. Die Pressekonferenz war als Video-Schalte zwischen den Beteiligten angelegt, zu der sich Journalisten einwählen konnten. Der in diesem Fall in der ARD zuständige Rundfunk Berlin-Brandenburg wendete sich an das Bezirksamt mit der rein technischen Frage, wie die Zugangsdaten zum Livestream der Pressekonferenz lauten, damit dieser live bei tagesschau24 und damit auch auf tagesschau.de weiter übertragen werden könne. „Das BA Mitte reagierte ablehnend und begründete dies mit urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen“, ärgerte sich Chefredakteurin Digitales bei ARD-aktuell, Juliane Leopold – und ging an die Öffentlichkeit.
„Die Erwartung an uns ist, dass wir dem Informationsinteresse der Menschen gerecht werden“, sagte Leopold. Natürlich halte man sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen. „Wir sehen hier aber keine problematische Rechtslage, sondern: Hier wurde eine Grenze überschritten.“
Das Bezirksamt gesteht ein: „Um eine noch größere Öffentlichkeit an der Präsentation der Ereignisse teilhaben zu lassen, wäre es wünschenswert gewesen, diese Pressekonferenz zusätzlich durch einen Livestream verfolgen zu können.“ Da dies aber „mangels Erfahrung mit Online-Pressekonferenzen im Bezirksamt“ nicht vorgesehen war, sei keiner der Teilnehmenden über die Möglichkeit eines Livestreams informiert worden. Aufgrund von Aussagen des Datenschutzbeauftragten gehe das Amt davon aus, dass ein Livestream eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte darstelle, die nach Datenschutzgrundverordnung eine Einwilligung der Betroffenen erfordere. Das Amt verwies zugleich auf den Zeitaspekt: „Es ist der Kurzfristigkeit der Anfrage der ,Tagesschau‘ geschuldet, dass das Bezirksamt nach Rücksprache mit dem RKI einer Übertragung vor diesem Hintergrund nicht zustimmen konnte, weil das Einverständnis der Teilnehmenden so kurzfristig nicht abgefragt werden konnte.“
Der Sprecher des Deutschen Presserats, Sascha Borowski, kommentiert dazu: „Was auf der Pressekonferenz mitgeteilt wird und von wem, ist von erheblichem öffentlichem Interesse, die beteiligten Personen können sich nicht auf den Persönlichkeitsschutz berufen.“