Eilantrag gestellt

von Redaktion

RT DE, Putins deutschsprachiger Propagandasender, will gegen sein Verbot vorgehen

Das deutschsprachige Fernsehprogramm RT DE, das vom russischen Staat finanziert wird, hat beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag gegen das Sendeverbot in Deutschland eingereicht. Der Antrag sei am Donnerstag eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Vor drei Wochen hatte RT DE bereits eine Klage gegen die Untersagung durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) eingereicht. Der Eilantrag allein setzt die Vollziehbarkeit des MABB-Bescheides nicht aus, das Gericht kann auf den Antrag hin aber eine aufschiebende Wirkung der Klage feststellen. Wann eine Entscheidung fällt, sei derzeit nicht absehbar, sagte der Sprecher.

Die Landesmedienanstalten hatten am 1. Februar entschieden, dass RT DE wegen einer fehlenden medienrechtlichen Zulassung die Verbreitung seines TV-Programms in Deutschland einstellen muss (wir berichteten). Das Programm war aber als Livestream im Internet zunächst weiter empfangbar. Erst nach dem europaweiten Verbot russischer Staatsmedien, das der Rat der Europäischen Union am Mittwoch ausgesprochen hatte, wurde der Stream für Deutschland deaktiviert. Nachrichtliche Meldungen sind auf der Webseite von RT DE weiter zugänglich. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte dem Unternehmen am Dienstag eine Frist bis Freitag gesetzt, um die damals noch laufende Verbreitung des Programms zu unterbinden. Angedroht wurde ein Zwangsgeld von 25 000 Euro. Der medienrechtliche Streit in Deutschland wird nun von dem EU-Verbot überlagert. Diese Wirtschaftssanktion endet laut EU, wenn Russland die „Aggression gegen die Ukraine beendet“ und die damit verbundenen „Propagandaaktionen gegen die Union“ einstellt.

Die EU-Verordnung betrifft die Nachrichtenportale RT English, RT UK, RT Germany (RT DE), RT France und RT Spanish sowie Sputnik. Kabel- und Satellitenbetreiber dürfen die Programme von RT (früher: Russia Today) und Sputnik nicht mehr in der EU ausstrahlen, Internetanbieter müssen den Zugriff auf die Webseiten blockieren. Die Umsetzung der Verordnung durch die Betreiber müssen die EU-Mitgliedstaaten kontrollieren. Nach Angaben der Landesmedienanstalten wird aktuell zwischen Bund und Ländern geklärt, welche Behörde dafür in Deutschland zuständig ist.

In dem medienrechtlichen Verfahren in Berlin beruft sich die Betreibergesellschaft RT DE Productions darauf, dass die russische Organisation TV Novosti, zu der RT gehört, in Serbien eine Lizenz für die Kabel- und Satellitenübertragung erhalten habe. Diese ermögliche aufgrund eines europäischen Übereinkommens auch eine Ausstrahlung in anderen Staaten. Die Medienanstalten argumentieren, dass die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin das Programm in eigener inhaltlicher Verantwortung veranstalte.

Artikel 5 von 6