Und noch eine Zulage

von Redaktion

RBB-Chefetage erhielt Gehaltsplus für Übernahme des ARD-Vorsitzes

Der krisengeschüttelte Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) kommt nicht aus den Schlagzeilen. Einer Mitteilung von Interims-Intendantin Katrin Vernau zufolge genehmigte sich das Spitzenpersonal aus Anlass der Übernahme des ARD-Vorsitzes des Senders unter Führung der damaligen Intendantin Patricia Schlesinger zum 1. Januar 2022 Zulagen zu den ohnehin hohen Gehältern. „Maß und Mitte sind völlig verloren gegangen“, so Vernau in einer internen Mitteilung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zweiländeranstalt. Sie habe den Fall an eine Arbeitsrechtskanzlei übergeben und lasse prüfen, ob und inwiefern Beteiligte gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen hätten.

Konkret geht es laut Vernau um Zulagen an die Geschäftsleitung von 1700 Euro monatlich. Die Zahlungen seien bis einschließlich Juli vergangenen Jahres erfolgt und hätten bereits Monate vor der Übernahme des ARD-Vorsitzes begonnen. Die entsprechenden Verträge seien allesamt vom damaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Wolf-Dieter Wolf, gegengezeichnet worden. Die aktuelle Verwaltungsratsspitze teilte auf Anfrage weiter mit, dass das übrige Gremium damals nicht einbezogen gewesen sei. Beschlussvorlagen habe es nicht gegeben.

Vernau, die vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) kommt und den Sender als Interims-Chefin aus der Krise führen soll, teilte weiter mit, dass es zudem im Falle von Schlesinger selbst zwar einen Entwurf einer Vorlage an den Verwaltungsrat für eine Zulage in Höhe von 2000 Euro gebe. Dass dieses Papier dem Rat vorlag, sei aus dem Sitzungsprotokoll aber nicht zu entnehmen: „Ausgezahlt wurde an Frau Schlesinger die Zulage jedoch nicht, denn der Personalabteilung lag diese Vereinbarung nicht vor.“

Infolge des Skandals um Vetternwirtschaft und Verschwendung ging der ARD-Vorsitz vorzeitig vom RBB an den WDR zurück, Schlesinger trat vom ARD-Vorsitz und später auch als RBB-Senderchefin zurück und wurde fristlos entlassen. Auch der damalige Verwaltungsratschef Wolf gab sein Amt auf.

Noch nicht beigelegt ist ein Arbeitsrechtsstreit zwischen dem ARD-Sender und der ebenfalls gekündigten Juristischen Direktorin Susann Lange. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin, der auf einen möglichen Vergleich abzielt, brachte kein Ergebnis. Der Anwalt, der den Sender vertritt, machte vor Gericht klar: „Der RBB ist nicht vergleichsbereit.“ Laut Gericht strebt Lange eine Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Rechtsstreits an. Medienberichten zufolge soll sie einem leitenden Mitarbeiter Gehalt bezahlt haben, obwohl dieser freigestellt worden war – und das über einen Zeitraum von sieben Jahren. Zudem soll sie selbst einen zu hohen Bonus erhalten haben. ANNA RINGLE

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