Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat in Berlin an die Bundesländer appelliert, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu fassen, bevor über die Erhöhung der Rundfunkbeiträge entschieden wird.
Hintergrund ist eine von der Verlegerorganisation in Auftrag gegebene Untersuchung. Danach könnten sich 44 Prozent der Befragten private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten als in der Vergangenheit. Die Erhebung zeigt auch, dass 62 Prozent der befragten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Online-Portale „immer oder häufig“ Textangebote aufrufen. Bei Videos seien es nur 39 Prozent. Fast 40 Prozent der Befragten würden ihr Nutzungsverhalten ändern und auch digital und gedruckt mehr Presse nutzen, wenn es das öffentlich-rechtliche Textangebot in dieser Form nicht gäbe.
„Dass der Rundfunkbeitrag die Finanzierbarkeit der digitalen und gedruckten Presse so stark beeinträchtigt, ist ein zunehmend existenzielles Problem für unsere Mitglieder“, sagt Stefan Hilscher, Vorstandsvorsitzender des Verbands. Matthias Ditzen-Blanke, ebenfalls Vorstandsvorsitzender des BDZV, weist darauf hin, dass die Umfrage nachweise, dass die Schwerpunktnutzung der öffentlich-rechtlichen Onlineangebote auf Text liege. „Es ist klar, dass durch die Textangebote der öffentlich-rechtlichen Sender ein ungleicher Wettbewerb entsteht, der die Pressevielfalt gefährdet“, warnt Ditzen-Blanke.
„Die Regeln zur Begrenzung des Auftrags der Sender funktionieren nicht“, ergänzt BDZV-Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert. Das gelte insbesondere mit Blick auf die Vorgabe des Medienstaatsvertrags, dass Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht presseähnlich sein dürfen. Der BDZV habe sich gemeinsam mit der ARD sehr lange um eine Schlichtung am Beispiel von Radio Bremen und MDR bemüht. Dies sei gescheitert, weil die Auffassungen über den geltenden Rechtsrahmen zu unterschiedlich seien. „Das zeigt doch, dass die Regeln neu gefasst werden müssen“, fordert Albert, „auch um lange Gerichtsverfahren, wie sie derzeit nötig sind, zu vermeiden.“ Die repräsentative Online-Erhebung wurde vom IFAK Institut für Markt- und Sozialforschung im Mai 2023 durchgeführt; die Ergebnisse beruhen auf einer Befragung von 1000 Personen über 16 Jahren, die das Internet regelmäßig nutzen.