IN KÜRZE

Verleger wenden sich an EU-Kommission

von Redaktion

Im Streit um die Textangebote der ARD-Anstalten im Internet haben sich die deutschen Zeitungsverleger an die EU-Kommission gewandt. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) reichte nun ein 69-seitiges Schreiben ein. Dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre textlastigen und damit presseähnlichen Online-Angebote aus Rundfunkbeiträgen finanzieren, halten die Verleger für eine unzulässige Beihilfe. Dies widerspreche dem Beihilfekompromiss aus dem Jahr 2007. Damals hatte die EU-Kommission die Zulässigkeit, ARD und ZDF über Rundfunkgebühren und -beiträge zu finanzieren, an bestimmte Auflagen geknüpft.

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