Es geht um 58 Cent. Die soll jeder Haushalt in Deutschland ab 1. Januar 2025 pro Monat mehr bezahlen. Auf diese Zahl kommt jedenfalls die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Demnach soll der Rundfunkbeitrag dann von 18,36 Euro auf 18,94 Euro im Monat steigen. Zuvor müssen die Bundesländer der Erhöhung zustimmen – und zwar einstimmig. Doch danach schaut es überhaupt nicht aus.
Die Kritik ist zwar nicht neu, hat aber eine neue Qualität. Gleich sechs Bundesländer (Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt) lehnen die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab. Sie wollen, dass die Rundfunkanstalten mit dem Geld auskommen, das sie aktuell erhalten. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an die Sender immer weiter. Denn die Inhalte werden im Grundversorgungsauftrag festgelegt, auf den sich die Bundesländer einigen.
Mehr Inhalte für das gleiche Geld? „Dann müssten die Rundfunkanstalten an den Inhalten sparen“, folgert der Medienrechtler Marcus Schladebach. Andererseits sei aber auch mehr Werbung denkbar. „Das müssten die Länder beschließen“, so Schladebach. Der Jurist sieht ARD und ZDF bereits vor einer Zeitenwende: „Wenn es rechtlich zulässig ist, dass einige Länder gegen eine Erhöhung der Gebühren stimmen, kann das der Anfang vom Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein.“ Er vermutet, dass die Länder eine Beitragserhöhung auch in der Folgezeit kategorisch ablehnen könnten.
Sachsen-Anhalt hatte sich schon einmal quergestellt. Über die Erhöhung zum 1. Januar 2021 ließ Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) das Landesparlament gar nicht erst abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin, dass Sachsen-Anhalt kein Veto-recht besitze. Aus dem Grundgesetz ergebe sich eine Mitwirkungspflicht der Länder, wenn das Verfahren schon weit fortgeschritten ist.
Davon kann bei einem bloßen Entwurf wie jetzt noch keine Rede sein. Die 8,5 Milliarden Euro, mit denen die Sender wirtschaften, müssen jedoch irgendwo herkommen. Die Bundesländer müssten sich außerdem gute Gründe einfallen lassen. „Es ist aus Ländersicht schwierig zu argumentieren, dass der Grundversorgungsauftrag zu groß ist, da die Länder diesen zuvor gemeinsam festgelegt haben“, sagt Schladebach. Vor einigen Tagen hat eine Kommission unter Leitung von Reiner Haseloff dem CDU-Bundesvorstand ein Positionspapier mit konkreten Reformvorschlägen für ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgelegt. Diese sollen – auch das keine neue Forderung – stärker kooperieren. Zudem mehr digital anbieten, weniger linear.
Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) hatte sich klar gegen eine Erhöhung des Beitrags ausgesprochen, nannte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber zeitgleich „einen Grundpfeiler der Demokratie“. Eine generelle Abschaffung des Rundfunkbeitrags, so wie vereinzelt gefordert, könnte sich als Bumerang erweisen. Denn solange die Landesrundfunkanstalten weiterhin bestehen, müssen sie finanziert werden. „Die 8,5 Milliarden Euro müssen dann aus einem anderen Topf bezahlt werden“, sagt Schladebach. Die Finanzierung durch Beiträge sorgt dafür, dass Länder keinen Zugriff darauf haben. Wenn stattdessen jede Landesregierung die Mittel aus ihrem Haushalt zur Verfügung stellen müsste, stehen die Länderchefs vor ganz neuen Problemen.