Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt in ihrem aktuellen Bericht wie erwartet, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf dann 18,94 Euro pro Monat anzuheben. Damit hat die KEF den von ARD, ZDF und Deutschlandradio ursprünglich angemeldeten Bedarf um knapp zwei Drittel gekürzt. Die Beitragssteigerung wäre sonst um einen Euro höher ausgefallen.
„Die Beitragsentwicklung liegt deutlich unterhalb der aktuellen und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflati-onsrate“, sagte der Vorsitzende der Kommission, Martin Detzel, bei der Übergabe des KEF-Berichts an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer (SPD). Die Kommission erkennt für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 Kosten von rund 41,65 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an. Das entspricht rund 10,4 Milliarden Euro pro Jahr. Die KEF hat damit die ursprüngliche Anmeldung um knapp zwei Milliarden Euro gekürzt.
In einem Sondergutachten hat die Kommission die Wirtschaftlichkeit der Immobilienbewirtschaftung der Rundfunkanstalten überprüft und damit indirekt deutliche Kritik an aus dem Ruder laufenden Kosten bei Neubauten oder Umbauten geübt. Hier gelten künftig strengere Zielvorgaben. Außerdem sollen die Anstalten Doppelstrukturen abbauen. Der Umstieg in die digitale Medienwelt „muss grundsätzlich durch Schwerpunktsetzung aus dem Bestand finanziert werden“, sagte Detzel.
„Die unabhängige KEF hat ihren Beitragsvorschlag vorgelegt, jetzt sind die Länder am Zug“, sagt der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke. „Der konkrete Vorschlag bedeutet für uns aber große Herausforderungen, denn künftig haben wir mehr Aufgaben als bisher. Zusätzlich zu unseren linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online haben wir den Auftrag, stärker in digitale Angebote für jüngere Generationen zu investieren. Das sind wir den Menschen schuldig, die Medien heute schon überwiegend im digitalen Raum nutzen.“
Der neue Beitrag soll ab 1. Januar 2025 gelten, bis dahin beträgt die Beitragshöhe für Haushalte, Unternehmen und Institutionen 18,36 Euro. Allerdings müssen die Länder einen neuen Beitragsstaatsvertrag schließen, um die Anpassung in Kraft zu setzen. Dieser muss von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden. Sieben Bundesländer hatten sich bereits im Vorfeld gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen – darunter auch Bayern. Die Länder dürfen von der KEF-Empfehlung aber nur in eng umrissenen Ausnahmefällen abweichen. Auch dazu ist Einstimmigkeit im Länderkreis nötig, Alleingänge sind in diesem Fall nicht zulässig. STEFFEN GRIMBERG