Beim Publikum beliebt: die ARD-Serie „In aller Freundschaft“, hier ein Bild aus den Anfangsjahren. Ab dem 5. September ist die erste Staffel bei ARD Plus abrufbar – gegen Gebühr.
Perlen des Programms: Eine Reihe alter „Tatort“-Folgen ist bei ARD Plus verfügbar. © Andriy Popov, ARD Plus
Es klingt wie eine gute Nachricht für Fans: Ab 5. September wird jede Woche eine neue Staffel der ARD-Fernsehserie „In aller Freundschaft“ als Stream verfügbar sein. Zum Start gibt es die allerersten Folgen aus dem Jahr 1998. „Hier kann der Zuschauer erleben, wie alles begann und warum die Serie seit über 25 Jahren nicht mehr aus der deutschen TV-Landschaft wegzudenken ist“, heißt es in einer Pressemitteilung. So weit, so schön, mag man sich denken – die Geschichten aus der Sachsenklinik sind ja tatsächlich sehr beliebt, da ist es doch gut, wenn nun alle Episoden von Beginn an noch mal nachzuschauen sind. Die Krux liegt allerdings im Detail. Denn die Folgen sind nicht etwa in der „normalen“ ARD-Mediathek verfügbar, sondern bei ARD Plus – und dieses Angebot kostet: 4,99 Euro pro Monat.
Wie kann das sein? Für die ARD (genau wie für das ZDF und Deutschlandradio) zahlt man bereits den Rundfunkbeitrag, da sollten doch eigentlich die Produktionen frei verfügbar sein, die schon einmal ausgestrahlt wurden. Weit gefehlt. Bei ARD Plus, das als eigenständige App- und Webversion (verfügbar unter ardplus.de), aber unter anderem auch über Amazon Prime Video zu haben ist, stehen noch unzählige weitere Serien, Filme und Perlen des Programms gegen Bezahlung bereit.
Alte „Tatort“-Fälle zum Beispiel. „Mit dem größten ,Tatort‘-Archiv ist bei ARD Plus jeder Tag ein Sonntag“, heißt es auf der Internetseite. Es gibt auch Kinderfilme („Der Kids-Bereich bietet jede Menge familienfreundliche Unterhaltung“). Und die Rubrik „Klassiker aus 70 Jahren ARD-TV-Geschichte“, beworben mit dem Slogan: „Absoluten Kult neu entdecken, preisgekrönte Filme und Dokus genießen.“ Gezeigt werden hier Serien wie „Ein Schloss am Wörthersee“.
Die Seite selbst sowie die „Faktenfinder“-Seiten der „Tagesschau“-Redaktion geben dann auch gleich Antworten auf die Fragen, die sich vermutlich viele stellen. Etwa: Zahlt der Zuschauer nicht doppelt, also Rundfunkbeitrag plus Gebühr, wenn er die Inhalte von ARD Plus abonniert? Nein, sagen die Verantwortlichen und erklären, dass ARD Plus „ein frei wählbares kommerzielles Zusatzangebot“ sei, für das keine Mittel aus dem Beitrag zur Verfügung gestellt würden. Mit dem würden die Fernseh- und Hörfunkprogramme sowie die Telemedienangebote der Sender finanziert. Darüber hinaus gehende Angebote dürften laut Medienstaatsvertrag gar nicht durch den Rundfunkbeitrag getragen werden, sondern müssten „zum Schutz des Wettbewerbs“ auf dem Markt kommerziell refinanziert werden. Und zu diesen „darüber hinaus gehenden Angeboten“ gehören eben zum Beispiel „Tatort“-Folgen, bei denen die ARD-Mediathek nur zeitlich begrenzt Rechte erworben hat, „weil ein längerer Rechteerwerb nicht zu vertretbaren Konditionen möglich war“.
Diese Erklärung ist so richtig wie schlüssig, die Rechtethematik ist in der Tat sehr komplex. Bei vielen Zuschauern dürfte die Sache trotzdem für Verstimmung sorgen.
STEFANIE THYSSEN