Arne Schönbohm © dpa
Jan Böhmermann © dpa
Klagen gehören seit Langem zum Alltag von Fernsehsatiriker Jan Böhmermann, der in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ nicht gerade zimperlich mit Zeitgenossen umspringt. In einem Beitrag im Oktober 2022 stellte der Moderator eine Nähe von Arne Schönbohm (CDU), ehemals Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, zum russischen Geheimdienst her. Schönbohm wehrte sich und verklagte das ZDF wegen Falschberichterstattung auf 100 000 Euro Schadenersatz. Er könnte Recht bekommen.
Das Münchner Landgericht ließ in einer vorläufigen Einschätzung erkennen, dass es Schönbohm in mehreren Punkten Recht gebe. Böhmermanns Behauptungen hatten zur Suspendierung Schönbohms durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geführt, die ihre Entscheidung damit begründete, dass das Vertrauen gestört sei (wir berichteten). Das Bundesamt für Verfassungsschutz leitete disziplinarische Untersuchungen ein und kam zu dem Schluss, dass an den Vorwürfen der Russennähe nichts dran sei. Beim Termin im Münchner Justizpalast beteuerten die Anwälte des ZDF, dass die Böhmermann-Redaktion korrekt recherchiert habe.
Am 28. November wollen die Richter in München ein Urteil sprechen. Arne Schönbohm selbst äußerte sich laut Focus online zurückhaltend: „Ich bin zufrieden, wie alles bisher gelaufen ist. Nun warten wir mal in aller Demut den Richterspruch ab.“
AKI