Grönemeyer wehrt sich

von Redaktion

Musikstar verbietet der CDU die Nutzung von „Zeit, das sich was dreht“ im Wahlkampf von Friedrich Merz

Unions-Kanzlerkandidat für die kommende Wahl: Friedrich Merz. © Sebastian Willnow

Herbert Grönemeyer untersagt der CDU die Verwendung seines Songs „Zeit, dass sich was dreht“. © Robert Michael

Musikstar Herbert Grönemeyer verbietet der CDU, seinen Hit „Zeit, dass sich was dreht“ für den Wahlkampf für Friedrich Merz zu nutzen. Das bestätigte jetzt sein Medienanwalt Christian Schertz. Der Fall hat einen konkreten Anlass: Ende Oktober hatte die Junge Union (JU) bei ihrem Treffen in Halle in Sachsen-Anhalt während des Einlaufens des Unions-Kanzlerkandidaten in den Saal den Grönemeyer-Song abspielen lassen – dazu wurde anmoderiert: „Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland“.

Grönemeyer („Mensch“, „Männer“) verlangt nach Angaben von Medienanwalt Schertz in einem Schreiben an CDU und Jugendorganisation Junge Union zu unterlassen, diesen Song für Wahlwerbezwecke der CDU zu nutzen, öffentlich aufzuführen oder sonst zu verbreiten. Zudem müsse die bisherige Verbreitung online gelöscht werden. Man behalte sich weitere juristische Schritte vor.

Herbert Grönemeyer (68) hatte den Song im Jahr 2006 auf den Markt gebracht, und er wurde damals zur Fußball-Weltmeisterschaft-Hymne. Der Musikstar und Rapper $oho Bani interpretierten nach Jahren gemeinsam das Lied neu. Der Rap-Remix erschien dieses Jahr und kletterte zur Fußball-EM die Charts hoch. Diese neue Version wurde beim JU-Treffen eingespielt. Mehrere Medien hatten vor Tagen berichtet, dass sich auch der Rapper auf Instagram gegen die Nutzung des Songs bei Veranstaltungen mit Merz ausgesprochen habe.
ANNA RINGLE

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