Entscheidung auf Eis

von Redaktion

Keine Einigung über Rundfunkbeitrag

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag verschiebt sich. Bis Jahresende sei keine Entscheidung zu erwarten, teilte Gerichtsprä- sident Stephan Harbarth mit.

Im November 2024 waren die öffentlich-rechtlichen Anstalten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil die Bundesländer die von der Finanz- kommission KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umsetzten. Wann es eine Entscheidung zu den Beschwerden geben kann und ob eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist offen. Bis Ende April konnten Stellungnahmen zu den Verfassungsbeschwerden der Sender eingereicht werden. Dafür hatte das Gericht eine Reihe von Institutionen angeschrieben, neben den Landesregierungen unter anderem Parlamente, Rechnungshöfe, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Landesmedienanstalten und den Privatsender-Verband Vaunet.

Unterdessen ist nicht mehr zu erwarten, dass das neue Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft treten kann. Die entsprechende Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags haben die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen bisher nicht unterzeichnet. Ende 2024 hatten Bayern und Sachsen-Anhalt erklärt, die Novelle nur unterzeichnen zu wollen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zurücknehmen. Die Anstalten lehnen das ab.EPD

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