Anke Buettner, Leiterin der Monacensia. © Schlaf
70 Jahre nach dem Tod eines Autors wird dessen Werk nach deutschem Recht gemeinfrei. Das heißt, ab diesem Moment sind keine Lizenzgebühren mehr fällig, das Urheberrecht erlischt. Jeder kann die Kunstwerke, egal ob Bilder oder Texte, nach Belieben verwenden, bearbeiten und in neue Kontexte stellen. Thomas Mann ist jetzt so weit. Bertolt Brecht, dessen Erben bekanntlich stets besonders aufmerksam in jeder Aufführung seiner Stücke über die Werktreue wachten, ist im nächsten Jahr dran. Was bedeutet das konkret für das Werk eines Künstlers, gerade in Zeiten von Künstlicher Intelligenz? Über eine breite Palette an Themen zur Gemeinfreiheit, speziell in der Literatur, diskutierten im Rahmen des Münchner Literaturfests Thomas Strässle, Präsident des Stiftungsrates der Max Frisch-Stiftung, und der Medienrechtsanwalt Lukas Mezger mit Maiken Hagemeister von Wikimedia Deutschland. Es wurde eine muntere Runde in der Monacensia, an der auch das Publikum lebhaft teilnahm. Denn das Thema erhitzt die Gemüter gerade angesichts einer nicht mehr kontrollierbaren digitalen Verfügbarkeit ungemein.
Schon daher gaben sich die beiden Diskutanten möglichst entspannt: Der Schweizer Thomas Strässle betonte, dass eine Gemeinfreiheit die Werke unter Umständen neu beleben könne und sie davon profitieren würden. „Damit ist dann für einen Autor unter Umständen mehr getan, als wenn man alles im Namen des Urheberrechts verhindert.“
Vor einer durch die KI gekürzten Variante des „Zauberbergs“ von Thomas Mann habe er keine Angst, bekräftigt Jurist Lukas Mezger. „Schund hat es immer gegeben. Schon im alten Rom“, sagt er. Abgesehen davon, fügt Strässle an, „glaube ich, dass man Werke erwürgt, wenn man sie zu stark hütet.“ULF