Initiative „Zukunftsstarter“ fördert Fachkräfte von morgen

von Redaktion

Qualifizierte Fachkräfte sind die Basis jedes Unternehmenserfolgs und unerlässlich für die Weiterentwicklung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Agentur für Arbeit hat zur Förderung der Fachkräfte für morgen die Initiative „Zukunftsstarter“ ins Leben gerufen.

Vorteile für Arbeitnehmer

Wer auch ein Zukunftsstarter werden möchte und seinen Berufsabschluss nachholen will, für den stehen die Agenturen für Arbeit und das Jobcenter beratend zur Verfügung, um die beruflichen Perspektiven zu definieren und mit den persönlichen Voraussetzungen für eine abschlussorientierte Qualifizierung abzugleichen. Denn eine Aus- oder Weiterbildung bringt einen weiter!

Der Fachkräftemangel steigt. Schon heute fehlen der Wirtschaft in einigen Branchen und Regionen qualifizierte Fachkräfte. Eine Lücke, die man schließen kann und muss! Wer sich aus- oder weiterbilden lässt, ist morgen gesuchte Fachkraft. Und kann zuversichtlich in eine sichere Zukunft blicken. Die Initiative „Zukunftsstarter“ hilft jungen Erwachsenen zwischen 25 und 35 Jahren dabei, einen neuen Anlauf für eine Aus- oder Weiterbildung zu nehmen. Und sie unterstützt einen auf dem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss.

Chancen nutzen

Für eine Berufsausbildung ist es nie zu spät. Auch für junge Menschen ab 25 Jahren ist sie noch ein lohnendes Ziel. Schließlich liegen noch etwa 30 bis 40 Jahre Arbeitsleben vor einem. Es gibt gute Gründe, die berufliche Zukunft noch einmal auf einer neuen Qualifikation aufzubauen:

Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung werden besser entlohnt als angelernte Arbeitskräfte.

Man muss seltener den Arbeitgeber wechseln als Menschen ohne Berufsabschluss.

Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung sind seltener arbeitslos.

Die besseren Chancen am Arbeitsmarkt zahlen sich für Fachkräfte auch im Alter aus, zum Beispiel durch die Verringerung der Gefahr von Altersarmut.

Selbstverständlich werden bei der Qualifizierung die beruflichen Interessen und Fähigkeiten berücksichtigt. Ziel ist, die Vermittlungschancen des einzelnen deutlich zu verbessern.

Vorteile für Arbeitgeber

Der Fachkräftemangel steigt. In einigen Branchen und Regionen signalisieren Unternehmen schon jetzt, dass ihnen die Arbeits- und Fachkräfte fehlen. Die Initiative „Zukunftsstarter“ zielt auf das vorhandene Fachkräftepotenzial von jungen Erwachsenen ab 25 Jahre ohne Berufsabschluss ab. Sie werden gezielt angesprochen, ihre Fähigkeiten stärker zu nutzen und auszubauen. Und sie sollen motiviert werden, eine abschlussorientierte, vorrangig betriebliche Qualifizierung aufzunehmen. So werden der Wirtschaft zusätzliche qualifizierte Fachkräfte in Aussicht gestellt. Eine Initiative, die alle weiterbringt! Viele Unternehmen suchen für ihre Ausbildungsplätze bisher in erster Linie Schulabgänger. Eine Erweiterung der Rekrutierungsstrategie und der Blick auch auf junge Erwachsene ohne Berufsabschluss bieten viele neue Möglichkeiten.

Der Fachkräftebedarf für die Aufträge von morgen kann damit gedeckt werden.

Fachkräfte können frühzeitig entsprechend des Bedarfs qualifiziert werden.

Man beugt Engpässen beim eigenen Nachwuchs vor und macht sich so unabhängig vom Arbeitsmarkt.

Unternehmen sichern sich die Wettbewerbsfähigkeit und die Weiterentwicklung des Betriebs.

Hochmotivierte Auszubildende, die ihre neue Chance nutzen wollen, sind wertvolle Arbeitskräfte.

Voraussetzungen

Förderfähig sind:

gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss

gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben

Berufsrückkehrende beziehungsweise Wiedereinsteigende

Was wird gefördert?

Qualifizierungen (Teilzeit oder Vollzeit), die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind:

Umschulungen, die – vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb – zu einem anerkannten Berufsabschluss führen

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung

berufsanschlussfähige Teilqualifikationen

Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen

Weitere Unterstützung

Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.

Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter können den Arbeitslosen oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern folgende Weiterbildungskosten erstatten:

Lehrgangskosten

Fahrkosten

Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung

Kinderbetreuungskosten

gegebenenfalls umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) bei betrieblicher Einzelumschulung zur Sicherung des Qualifizierungserfolgs. Während der abschlussorientierten Qualifizierung werden in der Regel die lebensunterhaltssichernden Leistungen weiter gewährt. Informationen bei der Agentur für Arbeit für Arbeitgeber unter Telefon 0800/4555520 und für Arbeitnehmer unter Telefon 0800/4555500 oder auf www.arbeitsagentur.de.

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