Je besser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neue Anforderungen vorbereitet sind, umso besser ist es für das Unternehmen. Von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben alle etwas. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von Angestellten mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU).
Hierbei geht es um Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Ausgenommen ist die Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Drei Fördermöglichkeiten
Drei Fördermöglichkeiten sind im Programm WeGebAU enthalten. Sie sind auf die unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen ausgerichtet und unterscheiden sich teilweise in den Fördermodalitäten.
Fördermöglichkeit 1:
Qualifizierung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern. Der Arbeitnehmerin beziehungsweise dem Arbeitnehmer werden bei dieser Förderung die Lehrgangskosten teilweise erstattet. Zusätzlich erhalten sie einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten.
Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, trägt der Betrieb mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten. Die Weiterbildungen finden außerhalb des Betriebes statt und gehen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten können durch die volle Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Dies gilt unabhängig vom Lebensalter und unabhängig davon, ob die Schulungszeit in der regelmäßigen Arbeitszeit liegt.
Fördermöglichkeit 2:
Abschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter. Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen entweder über keinen Berufsabschluss oder sie besitzen einen Berufsabschluss und verrichten seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit und können ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben.
In diesen Fällen können Weiterbildungen gefördert werden, die direkt zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Hierzu gehören Umschulungen und Vorbereitungslehrgänge auf Externen- und Nichtschülerprüfungen.
Der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer werden die Lehrgangskosten und ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten – wie den Fahrtkosten – erstattet.
Bei Weiterbildungen, die ab dem 1. August 2016 begonnen wurden, können die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer eine Weiterbildungsprämie erhalten. Diese beträgt für erfolgreiche Zwischenprüfungen bei Umschulungen 1000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen ist.
Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen und der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1500 Euro. Betriebe erhalten einen Arbeitsentgeltzuschuss sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Fördermöglichkeit 3:
Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung. Die Zielgruppe dieser Fördermöglichkeit sind wieder gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Förderbedingungen sind allerdings offener gestaltet. Es können berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen gefördert werden, welche mittelbar zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Diese Teilqualifikationen können auch zu einer abschlussorientierten berufsqualifizierenden Ausbildung zusammengefasst werden. Die Ausbildung erfolgt modular und orientiert sich an der jeweiligen Ausbildungsordnung.
Der Berufsabschluss wird nach erfolgreicher Absolvierung aller Module über die Externenprüfung erreicht. Der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer werden die Lehrgangskosten und ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten, zum Beispiel Fahrkosten, erstattet.
Für das Bestehen der Externen-/Nichtschülerprüfung kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Prämie in Höhe von 1500 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die auf die Externen-/Nichtschülerprüfung vorbereitende Weiterbildung ab dem 1. August 2016 begonnen hat. Als Betrieb erhält man einen Arbeitsentgeltzuschuss sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem der Angestellte wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt.
Die Stärke der Mitarbeiter nutzen
Mitarbeiter kennen das Unternehmen, die Produkte und die Kunden. Entsprechen die Qualifikationen der bewährten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch nicht oder nicht mehr ganz den Bedürfnissen des Betriebes, kann man mit Hilfe der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierungslücke schließen.
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit bietet Unternehmen Hilfestellungen bei der Antragstellung für das Förderprogramm WeGebAU und berät bei Fragen der Umsetzung und Organisation von Weiterbildungen.
Informationen erhalten Arbeitgeber unter Telefonnummer 0800/4555520.