Der Markt für Seniorenimmobilien wächst beständig. Die Gründe liegen sicher in den guten Wachstumsperspektiven in diesem zielgruppenorientierten Segment. Deutschland wird älter, die Gruppe der über 65-Jährigen wird in den nächsten 30 Jahren überdurchschnittlich anwachsen. Dabei kommen die geburtenstarken Jahrgänge aus den Jahren 1964-1967 erst ins Rentenalter.
Senioren sind im Mietmarkt eine besonders verlässliche Zielgruppe. Die Wohnbedürfnisse von Senioren sind durch den individuellen Gesundheitszustand geprägt. Sie benötigen barrierefreie Wohnungen, betreutes Wohnen oder im Fall einer Pflegebedürftigkeit die Unterbringung in einem Pflegeheim, in einem Pflegeappartement.
Hieraus ergeben sich gute Anlageperspektiven für Kapitalanleger. Die Firma Alpina Immobilien GmbH in Rosenheim beschäftigt sich seit einiger Zeit intensiv mit der Anlageoption Pflegeimmobilien. Die Nachfrage von Kunden, die eine entsprechende Immobilieninvestition tätigen möchten, ist hoch. „Es sind nicht nur die Senioren, die uns zu diesem Thema kontaktieren – die Suche nach einer sinnvollen und langfristig sicheren Anlage beschäftigt Anleger aller Altersstrukturen“ berichtet Alexander Neubauer, Geschäftsführer der Alpina Immobilien GmbH.
Eine solche Pflegeimmobilie ist ein für den temporären oder dauerhaften Aufenthalt errichtetes Pflegeheim, in dem Pflegebedürftige ihrem Zustand entsprechend und professionell betreut werden. Geplant, errichtet und ausgestattet wird die Immobilie gemäß der neuesten Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und der DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen).
Ob für den privaten oder den gewerblichen Investor – die Pflegeimmobilie ist so etwas wie der heimliche Star unter den aktuellen Kapitalanlagemöglichkeiten. Kaum eine andere Investitionsart weist ein so geringes Risiko auf wie der Erwerb eines Appartements in einem Pflegeheim. Aufgrund der Mischung aus vergleichsweise hoher Rendite und einem geringen Wertänderungs- und Ausfallrisiko gilt die Pflegeimmobilie als unschlagbare Geldanlage mit Weitblick.
Hierbei spielt der mit dem Kauf gekoppelte Pachtvertrag mit dem Betreiber des Pflegeheims eine wichtige Rolle. Durch diesen Pachtvertrag (Erstlaufzeit 20 Jahre) entfallen Probleme wie Mieterwechsel oder Zusatzkosten für Schönheitsreparaturen. Für eventuellen Leerstand des Appartements trägt der erfahrene Betreiber das Risiko – er sollte dieses bei der Wahl des Standortes bereits kalkuliert haben. Kann der Bewohner plötzlich die Kosten für den Pflegeplatz nicht mehr tragen, so setzt sich der Betreiber mit den Sozialhilfeträgern auseinander. Dies bedeutet: Der Investor erhält in beiden Fällen – ungeachtet Leerstand oder Zahlungsunfähigkeit – seine monatlichen Mieteinnahmen. Nicht nur der finanzielle Aspekt bietet Anreiz – ein wichtiges Entscheidungskriterium ist das bevorzugte Belegungsrecht durch den Käufer. Es bedeutet für den Eigentümer und dessen Familienangehörige (in der Regel Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Enkel, Großeltern) den Schlüssel zur Sicherheit und wird sowohl im Kaufvertrag als auch im Pachtvertrag mit dem Betreiber vereinbart.
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