Fortsetzung
Der Pächter des Seniorenheims verpflichtet sich gegenüber der Eigentümergemeinschaft, diese Prioritätenvereinbarung einzuhalten. Zudem räumt der Pächter der Eigentümergemeinschaft und den vorgenannten Personen eine bevorzugte Belegung in allen ihm angeschlossenen Pflegeeinrichtungen sowie sozialtherapeutischen Einrichtungen ein. Eine Investition in ein oder mehrere Pflegeappartements bedeutet Kapital sinnvoll bei guter Rendite anzulegen und sich gleichzeitig für die Zukunft im Ernstfall abzusichern.