Neuregelung im Verkehrsrecht

von Redaktion

Diese Verkehrsverstöße sind seit letzter Woche teurer

Der Bundesrat machte in der Sitzung vor der Bundestagswahl den Weg für eine Reihe von Neuregelungen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen frei. Die Änderungen sind seit dem 19. Oktober in Kraft.

Handy am Steuer

Kaum eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird so häufig begangen wie das Hantieren mit Smartphones am Steuer. Das seit Langem bestehende Handy-Verbot wird von vielen Autofahrern nicht ernst genommen. Darum wird es jetzt verschärft. Für Verstöße werden demnach 100 Euro statt 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Und: Das Verbot gilt auch, wenn die Start-Stopp-Automatik aktiv ist! Erlaubt ist die Nutzung also nur bei tatsächlich ausgeschaltetem Motor. Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen.

Behinderung von Rettungskräften

Unfälle mit Schwerstverletzten und leider auch Toten haben in der Vergangenheit gezeigt, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist. Die Bußgelder für blockierte Rettungsgassen werden darum drastisch erhöht. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse bildet, muss statt 20 Euro jetzt mindestens 200 Euro berappen und bekommt zwei Punkte. Im schwersten Fall werden nach einer neu eingeführten Regelung bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot fällig. Der Bundesrat hat außerdem die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, angehoben: Hier drohen generell mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn Autofahrer die Einsatzwagen ignorieren. Neu ist, dass auch hier im schwersten Fall bis zu 320 Euro und ein Monat Fahrverbot plus zwei Punkte fällig werden.

Keine Spritztour in Burka & Co.

Burka, Nikab, Schaila oder Hijab – was die Bezeichnung der Verschleierungsformen von Musliminnen betrifft, läuft sprachlich in Deutschland nicht immer alles glatt. Aber es geht um die Wirkung der Kleidungsstücke. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass beim Führen eines Fahrzeugs das Gesicht erkennbar sein muss und weder verdeckt noch verhüllt sein darf. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen. Ausgenommen sind Motorrad- oder Rollerfahrer, die einen Schutzhelm tragen müssen.

Illegale Autorennen

Wahnwitzige Rennen auf Autobahnen, Landstraßen und in Städten bringen immer wieder Menschen in Gefahr. Nun hat der Gesetzgeber den illegalen Autorennen den Kampf angesagt. Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss nun mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Aber auch wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Bestraft wird bereits der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen. Diese Änderung trat schon am 13. Oktober in Kraft.arag

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