Viele meinen, ein Testament betrifft doch nur alte Leute. Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Sobald Vermögenswerte vorhanden sind, sollte immer die Vermögensnachfolge geregelt sein. Auch in jungen Jahren kann das Schicksal unerbittlich zuschlagen. Und zu dem Schicksalsschlag kommt dann auch noch eine nicht geregelte Vermögensnachfolge, deren Tragweite nur die wenigsten kennen.
Faktenlage
Ein paar Fakten zum Thema Erbschaft: Das Erbvolumen in Deutschland lag im Zeitraum von 2006 bis 2016 bei mehr als zwei Billionen Euro. In jedem dritten Erbfall sind Steuern an den Fiskus zu zahlen. (in 2009 4,4 Milliarden Euro)
In jedem dritten Erbfall entstehen Erbengemeinschaften mit drei und mehr Beteiligten.
Bei jedem fünften Erbfall gibt es Streit unter den Beteiligten.
Lediglich 29 Prozent der Deutschen haben ihren Nachlass ihren Wünschen entsprechend in einem Testament geregelt. Hiervon sind nur drei Prozent juristisch einwandfrei formuliert, so das Emnid-Institut, Bielefeld.
Durch Testamentsvollstreckung lassen sich viele dieser Probleme besser in den Griff bekommen. Mit einem Netzwerk von Fachanwälten und Notaren lassen sich maßgeschneiderte Vermögensnachfolgeregelungen erstellen. Dabei ist jede Regelung so individuell wie die Person, um die es geht. Nach vollständiger Bestandsaufnahme können nach den Wünschen und Bedürfnissen des Erblassers Regelungen und Maßnahmen vorgeschlagen werden, die dem „letzten Willen“ am ehesten entsprechen. Manche Erben können nach Auffassung der Erblasser mit Geld nicht umgehen. Durch Testamentsvollstreckung kann eine dauerhafte, gleichbleibende Versorgung der Erben gewährleistet werden. Und auch die erbschaftssteuerliche Gestaltung kann durch Testamentsvollstreckung optimiert werden.re