Tagesmutter und Hort sind absetzbar
Die Kinder wollen betreut sein: Auf den Betreuungsvertrag ist zu achten.Foto PB
Ob Tagesmutter, Hausaufgabenbetreuung oder Hort, die Kosten für die Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes können bis zu 6000 Euro geltend gemacht werden. Von den Aufwendungen werden zwei Drittel, also maximal 4.000 Euro, berücksichtigt. Und das unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig