Volles Pflegegeld auch bei professioneller Hilfe
Wenn pflegende Angehörige eigene Termine haben, wie etwa einen Sportkurs, kann über die Verhinderungspflege eine Ersatzpflegekraft finanziert werden. Foto Uwe Strachovsky/be.p
Zumindest zeitweise können Pflegebedürftige einen ambulanten Dienst nutzen und trotzdem das volle Pflegegeld bekommen. Das regelt der Paragraf 39 des Sozialgesetzbuches XI.
Normalerweise wird das Pflegegeld gekürzt oder entfällt sogar ganz, wenn ein ambulanter Dienst in Anspruch genommen wird. Ande