Nachrüsten bis Jahresende
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Rauchmelder
Die Rauchmelderpflicht in Bayern wurde mit Jahresbeginn 2013 eingeführt, wobei die Verpflichtung zum Einbau von „Rauchwarnmeldern“ (amtliche Bezeichnung) ab diesem Zeitpunkt zunächst ausschließlich Neubauten und Umbauten betraf, während in Bestandsbauten noch nicht zwingend Rauchmelder vorgeschriebe