Der Trend geht zur Lebensabschnittsimmobilie. Sei es bei Arbeitnehmern, die örtlich flexibel bleiben müssen, oder bei Rentnern, die ihr Eigenheim im Grünen gegen eine seniorengerechte Stadtwohnung eintauschen. Doch der Verkauf einer Immobilie ist kein Selbstläufer. Welche Dokumente Verkäufer bereithalten sollten und woher sie diese bekommen, weiß Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Eigentumsverhältnis: Wem gehört was?
Unverzichtbar ist der Grundbuchauszug beim Immobilienverkauf: Darin festgehalten sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse, sondern auch Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken. Beschränkungen wie Vorverkaufs-, Wohn- oder Wegerechte sind ebenfalls aufgeführt. „Den Auszug erstellt das Grundbuchamt im Amtsgericht“, erklärt Eiß. Offenlegen müssen Verkäufer außerdem Denkmalschutzbestimmungen oder Informationen darüber, ob für das Grundstück ein Erbbaurecht Dritter besteht.
Betriebskosten:
Käufer kalkulieren
Verkäufer informieren idealerweise über den Energieverbrauch der Immobilie – das gibt Aufschluss über die monatlichen Betriebskosten. Entsprechend ist der Energieausweis seit 2014 Pflicht in Verkaufsanzeigen, um den energetischen Zustand besser einschätzen zu können.
„Dieser Nachweis sollte unbedingt rechtzeitig vor dem Verkauf bestellt werden“, empfiehlt Eiß. Liegt er spätestens bei der Besichtigung der Immobilie nicht vor, droht den Anbietern ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15000 Euro.
Grundstück:
Grenzen abklopfen
Im Katasteramt sollten die Verkäufer zusätzlich eine sogenannte Liegenschaftskarte beantragen: Darauf sind alle Grundstücksgrenzen verzeichnet. „Mittlerweile gibt es diese Dokumente digital und die Beantragung erfolgt in vielen Städten und Gemeinden über ein Onlineformular“, weiß Eiß.
Bauliche Veränderungen
Anbauten und Ausbauten der Immobilie führen schnell zu der Frage: Ist das erlaubt? Die Eigentümer belegen die ordnungsgemäße Planung mit einer Kopie der Bauakte. Diese liegt bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde und dokumentiert den gesamten Bauprozess inklusive Umbauten mit allen Anträgen, Genehmigungen und Zeichnungen.
Ausstattung:
Innere Werte zählen
Belege schaffen Vertrauen: Je mehr Unterlagen aus der Bauzeit noch existieren, desto besser für den Verkauf. Nachweise über Baustoffe, Prüfzeugnisse oder Abnahmeprotokolle sorgen für Transparenz und Sicherheit. Dazu gehören auch Handwerkerrechnungen vergangener Umbaumaßnahmen oder Reparaturen. „Insbesondere wertsteigernde Maßnahmen wie Modernisierungen oder kürzlich erfolgte Renovierungen bringen den Verkäufern Vorteile“, erläutert Eiß. Für die Heizungsanlage, die Küche oder auch den Kamin werden am besten Garantienachweise bereitgehalten. Aktuelle Wartungsprotokolle zeigen, dass die Immobilie und ihre Einbauten gut gepflegt wurden.
Hilfreiches Wertgutachten
Hilfreich kann auch ein Wertgutachten sein, das Makler, Gutachter (vom Gutachterausschuss der Stadt oder im Landratsamt) oder Sachverständige anfertigen.
Die Kosten dafür sind abhängig von dem erwarteten Verkehrswert der Immobilie. Doch es lohnt sich: „Ein professionelles Wertgutachten bietet nicht nur dem Käufer Sicherheit, sondern vereinfacht vor allem die Preisfindung für den Verkäufer“, weiß Eiß.
Wichtig auch: Keine bekannten Mängel verschweigen. Das wäre arglistige Täuschung.