Im vergangenen Jahr stahlen Kriminelle laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus fast 106 000 kaskoversicherten Fahrzeugen Autoteile – Bordcomputer, Dachgepäckträger, Airbags und vieles mehr. Über 4100 Euro zahlten die Versicherer im Schnitt allein für jedes geklaute elektronische Bauteil. Doch nicht immer gibt es von der Versicherung Geld zurück. Zu Recht?
Wer kommt für den Teile-Diebstahl auf?
Für aus dem Auto gestohlene Fahrzeugteile zahlt die Teilkasko als Bestandteil der Vollkasko-Versicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko bleibt deshalb unberührt. Natürlich wird auch die eingeschlagene Autoscheibe ersetzt.
Welche Teile und welches Zubehör mitversichert sind, das regeln die Versicherer im Absatz A.2.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Demnach sind fest im Auto eingebaute oder mit ihm verbundene Teile versichert, wie Lenkrad, Airbag, Navigationssysteme oder Dachgepäckträger.
Auch Zubehör ist geschützt, wenn es fest im Auto ein- beziehungsweise angebaut oder verschlossen verwahrt ist und ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient. Dazu gehören unter anderem Zusatzscheinwerfer, Schonbezüge oder Pannenwerkzeug. Ebenso versichert sind Teile, die den Betrieb des Autos aufrechterhalten, etwa Sicherungen und Glühlampen.
Was ist mit dem zweiten Satz Räder, mit Schneeketten, Hardtop, nicht im Gebrauch befindlichen Kindersitzen? Hier geben die Versicherungen ebenfalls grünes Licht, auch wenn sich das Zubehör nicht am oder im Auto befindet – vorausgesetzt, es wird unter Verschluss in einer abschließbaren Garage oder im Haus verwahrt.
Leer gehen die Geschädigten aus, sofern es sich um persönliche Gegenstände und Teile, die nicht nur dem Gebrauch des Autos dienen, wie Reisegepäck, Smartphones, mobile Navis, Notebooks oder Kamera, handelt. Hier springt unter bestimmten Voraussetzungen die Hausratversicherung ein.
Um sich vor Teile-Klau zu schützen, können Autobesitzer einige Tipps beherzigen:
Wertgegenstände nicht im Auto liegenlassen.
Das Fahrzeug am besten in der Garage, möglichst aber an belebten und gut beleuchteten Straßen parken.
Auch auf kurzen Stopps wie beim Bezahlen an der Tankstelle den Schlüssel abziehen.
Das Lenkradschloss immer einrasten.
Fenster und Schiebedächer schließen.
Schlüssel bei sich tragen und vor Zugriff schützen.
Den Ersatzschlüssel keinesfalls im Auto zurücklassen.