Überwachung im Auto

Auch wer bereits auf einem Schaden sitzen geblieben ist, hat keinen Anspruch darauf, den öffentlichen Raum mit Dashcams permanent zu überwachen. Foto  dpa

Auch wer bereits auf einem Schaden sitzen geblieben ist, hat keinen Anspruch darauf, den öffentlichen Raum mit Dashcams permanent zu überwachen. Foto dpa

Dashcam schützt vor Strafe nicht

Wer sein Auto vorne wie hinten mit einer Videokamera ausstattet und damit laufend den öffentlichen Verkehrsraum aufzeichnet und diese Aufnahmen speichert, verstößt damit gegen den Datenschutz, entschied das Amtsgericht München. Der Fall: eine Autofahrerin parkte ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz am F

Mittwoch, 8. April 2026

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