Finanzamt geht leer aus

Steuerbefreiung für geerbtes Wohneigentum auch bei späterem Einzug

Wer von seinen Eltern ein Eigenheim im Wert oberhalb des Freibetrags erbt, sollte schnellstmöglich selbst einziehen – jedenfalls, wenn er das Finanzamt nicht mitverdienen lassen will. „Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von ererbtem Wohneigentum können aber auch dann vorliegen, wenn sich di

Mittwoch, 8. April 2026

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