Finanzamt geht leer aus
Steuerbefreiung für geerbtes Wohneigentum auch bei späterem Einzug
Wer von seinen Eltern ein Eigenheim im Wert oberhalb des Freibetrags erbt, sollte schnellstmöglich selbst einziehen – jedenfalls, wenn er das Finanzamt nicht mitverdienen lassen will. „Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von ererbtem Wohneigentum können aber auch dann vorliegen, wenn sich di