Neuer Prüfzyklus für realistische Verbrauchsangaben

von Redaktion

Genauere Verbrauchsmessungen für Autos lassen Kfz-Steuer steigen

Lange waren die Herstellerangaben zum Spritverbrauch und Schadstoffausstoß ihrer Fahrzeuge als zu ungenau in der Diskussion. Nun gilt seit September 2017 der neue weltweite Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure). Er soll die Verbrauchsangaben der Autoproduzenten realistischer machen. Doch ob WLTP den Autofahrern wirklich Freude bereitet, darf bezweifelt werden. Das neue Prüfverfahren kann nämlich für zahlreiche Autofahrer teuer werden. Denn es misst den EU-Normverbrauch erheblich praxisnäher und damit auch den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge präziser. Und nach dem CO2-Wert richtet sich die Bemessung der Kfz-Steuer. Da die CO2-Emissionen der Fahrzeuge bei ADAC-Tests nach dem neuen Verfahren immer höher ausfielen als die bisherigen Angaben, müssen sich viele Autofahrer wohl auf steigende Steuerabgaben einstellen.

Bis zum Fünffachen könnte sich ab 2018 die Kfz-Steuer beim Kauf eines Neuwagens erhöhen, haben Experten errechnet. Unangenehm an dem neuen System ist nach ihrer Ansicht, dass von der Erhöhung der Kfz-Steuer voraussichtlich kleine Autos mit Benzinmotoren besonders betroffen sein werden. Auf die Fahrer großvolumiger Limousinen hingegen und auch auf SUV-Besitzer sollen vergleichsweise geringere Steuererhöhungen zukommen. Das dürfte viele Autofahrer an dem Sinn des neuen Prüfverfahrens zweifeln lassen. Dagegen soll sich das Bundesfinanzministerium in der Zeit von 2018 bis 2022 schon auf Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer von über einer Milliarde Euro aufgrund der neuen Messmethode freuen.

Das neue Messverfahren soll näher an den realen Fahrsituationen orientiert sein: Dazu wird der Testzyklus deutlich erweitert, zudem werden die Temperaturbedingungen bis auf ein Grad genauer definiert und drittens wird der Einfluss von Sonderausstattungen – wie etwa anderen Felgen als beim Basismodell – auf den Verbrauch berücksichtigt. In Europa gilt WLTP seit dem 1. September 2017 als verpflichtende Grundlage für die Typgenehmigung neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge. Ab dem 1. September 2018 sind in Europa für alle neu zugelassenen Pkw und leichte Nutzfahrzeugmodelle nach dem WLTP gemessene Abgas- und Verbrauchswerte vorzulegen. Für Nutzfahrzeuge tritt diese Regelung ab September 2019 in Kraft. Goslar-Institut

Artikel 10 von 11