Mit 30 Jahren zum Oldtimer
Alter TÜV-Report als Tippgeber auf gute H-Kandidaten
Nach 30 Jahren ist es soweit: Hat ein Auto dieses Alter erreicht, gilt es als „Oldtimer“ und darf ein H-Kennzeichen führen. Im laufenden Jahr gilt das für Fahrzeuge, die 1988 erstmalig zugelassen wurden. Der TÜV-Verband hat in alten TÜV-Report-Ausgaben geblättert und festgestellt, wie sich die Model