Mit 30 Jahren zum Oldtimer

von Redaktion

Alter TÜV-Report als Tippgeber auf gute H-Kandidaten

Nach 30 Jahren ist es soweit: Hat ein Auto dieses Alter erreicht, gilt es als „Oldtimer“ und darf ein H-Kennzeichen führen. Im laufenden Jahr gilt das für Fahrzeuge, die 1988 erstmalig zugelassen wurden. Der TÜV-Verband hat in alten TÜV-Report-Ausgaben geblättert und festgestellt, wie sich die Modelle, die nun das Seniorenalter erreicht haben, dort präsentiert haben.

Echte Hingucker

aus dem Jahr 1988

In den TÜV-Reports von 1993, 1994 und 2000 finden sich einige Modelle des Jahres 1988, die nach 30 Jahren sicher ein Hingucker sein können. „Die alten TÜV-Report-Ausgaben beschreiben durch die Auswertung der Hauptuntersuchungen sehr genau den Zustand der Autos bis sie etwa elf Jahre alt waren“, erläutert Frank Schneider, Oldtimer-Experte beim VdTÜV. „Dadurch wird deutlich, welche Mängel sie damals bereits hatten.“ Wer heute mit dem Gedanken spielt, sich einen Oldtimer anzuschaffen, bekommt dadurch Hinweise, wo man bei einem Fahrzeug besonders genau hinschauen sollte. Heiße Anwärter für ein H-Kennzeichen ab 2018 sind der Opel Vectra, Volkswagen Corrado, Volkswagen Passat, BMW 5er. Renault 19, Fiat Tipo, Mazda 121 und der Mitsubishi Galant.

Im Jahr 1988 gab es noch weitere interessante neue Modelle und Facelifts. Allerdings erreichten nicht alle die nötige Marktpräsenz, um im TÜV-Report eine Rolle zu spielen. So dürfen sich Freunde PS-starker Limousinen freuen, dass nun der Audi V8, der Mercedes 500 SE, aber auch sportliche Flitzer, wie der GTI-Herausforderer Opel Kadett E GSi 16V, oder der Porsche 928 S4 Clubsport offiziellen Oldtimer-Status genießen können. Mehr über ausgewählte Klassik-Reports oder Informationen zur Beantragung eines H-Kennzeichens gibt es auf: http://www.tuev-oldtimer.de ampnet/Sm

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