Feiern mit dem Fiskus
Fach- und Führungskräfte lassen bei Beförderungen, Dienstjubiläen oder Geburtstagen gerne die Korken knallen. Die Kosten für Festivitäten im Kollegenkreis sind unter Umständen steuerlich absetzbar.
Wichtige Ereignisse feiert man bisweilen nicht nur im Freundes-, sondern auch im Mitarbeiterkreis. So lassen viele Fach- und Führungskräfte Kollegen an ihrer Freude teilhaben und verbessern obendrein das Betriebsklima. Die neuere Rechtsprechung ermöglicht den Kostenabzug für private Feiern im Untern