Viele meinen, ein Testament betrifft doch nur alte Leute. Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Sobald Vermögenswerte vorhanden sind, sollte immer die Vermögensnachfolge geregelt sein. Auch in jungen Jahren kann das Schicksal unerbittlich zuschlagen. Und zu dem Schicksalsschlag kommt dann auch noch eine nicht geregelte Vermögensnachfolge, deren Tragweite nur die wenigsten kennen.
Ein paar Fakten
zum Thema Erbschaft:
Von 2006 bis 2016 betrug das Erbvolumen in Deutschland insgesamt 2023 Milliarden Euro. Das sind mehr als zwei Billionen Euro!
In jedem dritten Erbfall sind Steuern an den Fiskus zu zahlen. So waren das in 2009 zum Beispiel Steuern in Höhe von 4,4 Mrd. Euro.
In jedem dritten Erbfall entstehen Erbengemeinschaften mit drei und mehr Beteiligten.
Bei jedem fünften Erbfall gibt es Streit unter den Beteiligten.
Lediglich 29 Prozent der Deutschen haben ihren Nachlass ihren Wünschen entsprechend in einem Testament geregelt. Hiervon sind nur drei Prozent juristisch einwandfrei formuliert !
Steuerberater und ausgebildete Testamentsvollstrecker kennen die Problematik nur zu genau. Immer wieder stoßen sie in ihrer täglichen Arbeit auf Defizite bei der Vermögensnachfolgeregelung. Durch Testamentsvollstreckung lassen sich viele dieser Probleme besser in den Griff bekommen. Mit einem Netzwerk von Fachanwälten und Notaren lassen sich maßgeschneiderte Vermögensnachfolgeregelungen erstellen. Dabei ist jede Regelung so individuell wie die Person, um die es geht. Nach vollständiger Bestandsaufnahme können nach den Wünschen und Bedürfnissen des Erblassers Regelungen und Maßnahmen vorgeschlagen werden, die dem „letzten Willen“ am ehesten entsprechen.
Durchsetzung
des letzten Willens
Beispielsweise können überschuldete Kinder durch Testamentsvollstreckung dennoch erben, ohne dass die Gläubiger sofort Zugriff auf das Erbe haben. Oder es können bei minderjährigen Kindern durch Testamentsvollstreckung aufwendige familienrechtliche Genehmigungen vermieden werden.
Manche Erben können nach Auffassung der Erblasser mit Geld nicht umgehen. Durch Testamentsvollstreckung kann eine dauerhafte, gleichbleibende Versorgung der Erben gewährleistet werden.
Und auch die erbschaftssteuerliche Gestaltung kann durch Testamentsvollstreckung optimiert werden. Der Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers vollzogen wird. Notfalls auch gegen den Widerstand der Erben.
Auch wenn man sich nur informieren möchte oder zu diesem oder einem anderen steuerlichen Thema Rat suchen möchte, ist der Steuerberater und Testamtentsvollstrecker die richtige Adresse.