Von frischem Obst bis hin zu ergonomischen Büromöbeln – Unternehmer, die ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen, haben es zumindest aus steuerlicher Sicht ganz einfach, denn: Alle Maßnahmen des Arbeitgebers für die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter stellen keinen geldwerten Vorteil dar und sind
Dieser Artikel (ID: 417077) ist am 17.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 42), Wasserburger Zeitung (Seite 42), Mangfall-Bote (Seite 42), Chiemgau-Zeitung (Seite 42), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 42), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 42), Neumarkter Anzeiger (Seite 42).