Kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen

Sicherheitsabstand einhalten

Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Autofahrer besonders aufmerksam fahren, denn es besteht kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen. Die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt laut ADAC nur bei besonders gefährlichen Fahrbahnstellen, auf Radwegen existiert sie meistens nich

Donnerstag, 13. November 2025

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