Kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen
Sicherheitsabstand einhalten
Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Autofahrer besonders aufmerksam fahren, denn es besteht kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen. Die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt laut ADAC nur bei besonders gefährlichen Fahrbahnstellen, auf Radwegen existiert sie meistens nich