Kein Geld fürs Finanzamt
Steuerbefreiung durch Selbstnutzung: In Ausnahmefällen greift im Erbfall auch die Sechs-Monats-Frist.Foto Bausparkasse Schwäbisch Hall
Eine Steuerbefreiung für geerbtes Wohneigentum ist auch bei späterem Einzug möglich
So bleibt das geerbte Haus steuerfrei: Wer von seinen Eltern ein Eigenheim erbt, sollte schnellstmöglich selbst einziehen – so müssen Sie für die Immobilie in der Regel keine Erbschaftssteuer zahlen, und das Finanzamt verdient somit nicht mit. „Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von ererbte