Kein Geld fürs Finanzamt

Steuerbefreiung durch Selbstnutzung: In Ausnahmefällen greift im Erbfall auch die Sechs-Monats-Frist.Foto  Bausparkasse Schwäbisch Hall

Steuerbefreiung durch Selbstnutzung: In Ausnahmefällen greift im Erbfall auch die Sechs-Monats-Frist.Foto Bausparkasse Schwäbisch Hall

Eine Steuerbefreiung für geerbtes Wohneigentum ist auch bei späterem Einzug möglich

So bleibt das geerbte Haus steuerfrei: Wer von seinen Eltern ein Eigenheim erbt, sollte schnellstmöglich selbst einziehen – so müssen Sie für die Immobilie in der Regel keine Erbschaftssteuer zahlen, und das Finanzamt verdient somit nicht mit. „Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von ererbte

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Donnerstag, 13. November 2025

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