Im Heim bleibt der Eigenanteil unverändert
Der Vater von Frau L. hat den Pflegegrad 3 und lebt in seinem Haus. Frau L. hat ihn bisher betreut. Jetzt ziehen sie und ihr Mann 100 Kilometer weiter weg, weil sie dort neue Jobs haben. Gemeinsam mit dem Vater haben sie beschlossen, dass er am künftigen Wohnort der Kinder in ein Heim zieht.
Frau L