Der Vater von Frau L. hat den Pflegegrad 3 und lebt in seinem Haus. Frau L. hat ihn bisher betreut. Jetzt ziehen sie und ihr Mann 100 Kilometer weiter weg, weil sie dort neue Jobs haben. Gemeinsam mit dem Vater haben sie beschlossen, dass er am künftigen Wohnort der Kinder in ein Heim zieht.
Frau L. fragt sich, wie viel die Pflegekasse für das Heim bezahlt. „Wenn der Vater in eine Einrichtung zieht, die einen Vertrag mit der Pflegekasse hat, zahlt die Kasse 1262 Euro monatlich bei Pflegegrad 3“, erklärt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. Zieht der Vater in eine andere Einrichtung, werden aufgrund der Vorgaben des Sozialgesetzbuches nur 80 Prozent des jeweiligen Höchstbetrags für die vollstationäre Betreuung übernommen. Jede Einrichtung ist verpflichtet, auf diese Tatsache hinzuweisen.
Seit 2017 zahlen alle Bewohner einer Einrichtung einen einheitlichen Eigenanteil. Der bleibt auch unverändert, sollte der Vater eines Tages den Pflegegrad 4 erhalten. In der Vergangenheit erhöhte sich bei Höherstufungen auch diese Summe.
Unterhaltspflicht existiert
Frau L. macht sich Sorgen, dass Einkommen und Vermögen des Vaters nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu bezahlen. Dazu sagt Sylke Wetstein: „Wenn das der Fall sein sollte, werden Kinder und indirekt auch deren Ehepartner herangezogen. Denn es existiert eine Unterhaltspflicht.“
Dabei werden jedoch diverse Freibeträge sowie sozialrechtliche Regelungen berücksichtigt. Das Sozialamt bestimmt nach Offenlegung der gesamten finanziellen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe, diese zur Finanzierung des Heimplatzes herangezogen werden.
Im Fall der Fälle kann am Ende das Sozialamt einspringen, um eine Finanzierungslücke zu schließen. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-1018800 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.
be.p/Christina Fischer