Autofahrer, die noch eine rosa Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten so bald wie möglich zu einer Prüforganisation fahren. Denn seit Jahresbeginn haben die rosa Plaketten mit der Zahl 17 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) hin.
Für das Jahr 2018 sind Plaketten mit der Farbe Grün (18), Orange (19) und Blau (20) gültig. Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette (18) sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die in 2018 zugelassen werden, tragen die Farbe Gelb (21).
Für die HU brauchen Autofahrer immer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.
Verwarnung und Bußgeld drohen
Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht jedoch eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist.
Zudem müssen Autofahrer dann mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten Verzug werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Außerdem droht dem Fahrer dann auch der Verlust des Versicherungsschutzes. gtü/re