Noch mehr Sicherheit im Auto bietet die neue Kindersitznorm UN R 129. Foto ProMotor/Volz
Alle 18 Minuten verunglückte im Jahr 2016 laut Statistischem Bundesamt ein Kind unter 15 Jahren im Straßenverkehr. Das Gros davon – fast 39 Prozent – als Mitinsasse im Auto.
Dabei sind die Kinder meistens angeschnallt. Die neue Kindersitznorm UN R 129 („i-Size“) soll den Kleinen mit strengeren Vorgaben jetzt noch mehr Sicherheit im Auto bieten.
Das Problem: „Schon jetzt sind Eltern beim Kauf mit den Normen und der Handhabung der Kindersitze überfordert“, sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe.
Was sagt der Gesetzgeber?
Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen in einem Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung im Auto gesichert werden. So schreibt es die Straßenverkehrs-Ordnung, Paragraph 21, vor.
Die Kindersitze orientieren sich nicht mehr am Gewicht, sondern an der Größe der Sprösslinge. Die UN R 129 legt zudem den rückwärts gerichteten Transport, der mehr Sicherheit bei einem Frontalunfall bietet, bis 15 Monate fest.
Die neue Norm gilt noch nicht für alle Kindersitze. Die UN R 129 wird schrittweise eingeführt und startete 2013 mit ISOFIX-Sitzen, die über ein integrales, also eigenes Gurtsystem verfügen und für Kinder ab der Geburt bis zu einer Körpergröße von 105 Zentimetern geeignet sind.
Phase zwei legt seit Herbst 2017 die neuen Standards von Sitzen mit nicht integrierten Gurten der bisherigen Gewichtsklassen II und III (15 bis 36 Kilogramm) fest. Und Phase drei regelt voraussichtlich ab Januar 2019 die Neuzulassung von integralen Sitzen, die mit dem Fahrzeuggurt montiert werden. Im Handel sind die neu genormten Sitze derzeit nur für Kinder bis 1,05 Meter Körpergröße erhältlich.
Kindersitze mit der bisherigen Norm UN R 44 sind weiterhin sicher. Beide Normen haben parallel Gültigkeit. Kindersitze mit der UN R 44-Zulassung müssen allerdings den Normen UN R 44/04 oder 03 entsprechen. Ältere Rückhaltesysteme sind verboten. Schrittweise sollen alle neu in den Handel kommenden Kindersitze die UN R 129 erfüllen.
Veränderungen gibt es aber schon jetzt. So werden seit vergangenem Jahr integrale ISOFIX-Kindersitze in den Klassen bis 18 Kilogramm nur noch nach der Richtlinie UN R 129 und Sitzerhöhungen ohne Rückenstütze ausschließlich für Kinder in der Gewichtsklasse III ab einem Gewicht von 22 Kilogramm und einer Größe ab 1,25 Meter neu zugelassen. Aber auch hier gilt: Bereits zugelassene Kindersitze dürfen weiterhin verkauft und verwendet werden.
Um die Norm zu erkennen, hilft ein Blick auf das orangefarbene Label am Sitz. Dort stehen Prüfnorm und -nummer, Verwendung, Körpergewicht oder -größe, Länderkennzeichnung und Sitzhersteller.
Achtung beim Kauf von Gebrauchten
Wer sich einen gebrauchten Kindersitz zulegen will, sollte genau aufpassen: Gibt es Brüche oder Verformungen? Ist der Kunststoff spröde? Funktionieren die Gurtschlösser noch richtig? Nur wer die Vita kennt, einen Unfall ausschließen kann und einen Sitz jüngeren Datums wählt, ist auf der sicheren Seite.kfzgewerbe