Die Zahl der Verkehrstoten ist seit einigen Jahren rückläufig. Geht es nach der EU-Kommission, kann und soll diese Zahl noch weiter gesenkt werden.
Ab heute müssen neue Fahrzeugmodelle daher mit dem sogenannten eCall ausgerüstet sein. Wenn der Fahrer nach einem Unfall nicht selbst einen Notruf absetzen kann, übernimmt der automatische Notruf diese Aufgabe.
eCall soll 2500 Menschenleben retten
eCall (kurz für emergency call) ist ein automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeug montierte Geräte sollen einen Verkehrsunfall automatisch an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden. 2500 Menschenleben können jedes Jahr durch den Einsatz solcher Notruf-Systeme gerettet werden, so die EU-Kommission. Deshalb wird der eCall zur verpflichtenden Grundausstattung für alle neuen Automodelle ab Baujahr April 2018.
Ein Pkw, das den eCall an Bord hat, ruft nach einem Unfall selbstständig die Rettungskräfte. Dazu registrieren Crashsensoren die Geschwindigkeit des Autos und schlagen Alarm, wenn es ruckartig zum Stehen kommt. Auch können sie die Druckverhältnisse im Fahrzeug messen und den Zustand der Karosserie beurteilen. Mikrophon und Lautsprecher springen im Ernstfall an. Nun versucht die Rettungszentrale, einen telefonischen Kontakt herzustellen. Meldet sich der Fahrer nicht, beginnt die Rettung. Bei eCall ist auch eine manuelle Betätigung des Notrufes möglich.
Ältere Fahrzeuge umrüsten
Das Gesetz gilt zwar europaweit für Neumodelle, nicht für Neuwagen! ARAG Experten empfehlen daher den Inhabern von älteren Fahrzeugmodellen, diese nachzurüsten. Es gibt viele Systeme, mit denen man Gebrauchtwagen mit einem automatischen Notruf ausstatten kann. Man benötigt für eCall zwar eine OBD2-Schnittstelle; die ist in fast allen Fahrzeugen ab Baujahr 1996 vorhanden.
Schutz der Daten
Die Elektronik bietet zwar zusätzliche Sicherheit, ist aber auch anfällig für Missbrauch. So könnten beispielsweise die Mikrophone des eCall-Systems dazu genutzt werden, die Insassen abzuhören. Diesen Möglichkeiten soll laut einer EU-Verordnung ein Riegel vorgeschoben werden. Darin heißt es, dass „Fahrzeuge im Normalbetrieb aufgrund des eCall-Systems nicht verfolgbar sind und dass keine dauerhafte Verfolgung erfolgt und dass der vom eCall-System übermittelte Mindestdatensatz die Mindestinformationen enthält, die für die zweckmäßige Bearbeitung von Notrufen notwendig sind.“arag